AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Mit Annahme des Angebots bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Gültigkeit der angehängten AGB, Widerrufs sowie Datenschutzbelehrung. 1. Viola Ernst- Starke Kinder Hessen – Portstr. 13 61440 Oberursel– im Folgenden die Auftragnehmerin genannt.

2. Anreise. 

2.1. Die Trainerin wird ca. 15 min vor Beginn des Kurses eintreffen.

2.2. Bei Vorträgen ist die Ankunftszeit je nach Absprache zwischen 15 und 30 min vor dem Vortrag.

2.3. Ist durch Stau, Unfälle eine Verspätung abzusehen, wird dies telefonisch mitgeteilt.

3. Für mögliche auftretende Verletzung während der Kurse wird keine Haftung übernommen.

4. Eine Person von Seiten des Aufraggebers, der Schule, der Einrichtungen muss den Kurs begleiten.

4.1. Die Aufsichtspflicht obliegt dem Veranstalter/ Aufraggeber/ Personal des Veranstaltungsortes.

5. Vergütung:

5.1. Das Honorar und die Reisekosten sind nach Darstellung im jeweiligen Angebot zu begleichen.

6. Rücktritt / Stornierung durch den Aufraggeber

6.1. Im Falle eines Rücktritts vom Aufrag oder bei Nichtzustandekommen einer Veranstaltung, zeigt dies die Aufragnehmerin so früh wie möglich an.

6.2. Für Stornierungen bis 6 Monate vor dem ersten Termin fällt kein Ausfallhonorar an. Bei Stornierungen bis zu 2 Monaten vor dem ersten Termin sind 50 % des Auftragswertes zu zahlen. Bei Stornierungen bis zu 1 Monat vor dem ersten Termin fallen 80 % des Auftragswertes an. Bei Stornierungen in den letzten 4 Wochen vor dem ersten Termin fallen 100 % des Auftragswertes an.  

6.3. Wenn der Aufraggeber einen für die Aufragnehmerin akzeptablen Ersatztermin anbietet, fällt kein Ausfallhonorar an.

6.4. Via Vorkasse beglichene Honorare, werden gemäß den Stornoregelungen prozentual gutgeschrieben. 

7. Rücktritt / Stornierung durch Viola Ernst – Starke Kinder Hessen

7.1. Falls die Aufragnehmerin auf Grund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht verschuldeten Umständen ihren Aufrag kurzfristig nicht wahrnehmen kann, teilt er dies dem Aufraggeber unverzüglich mit. 

7.2. Sollten Termine aufgrund geschäftlicher Verpflichtungen, Fort- oder Weiterbildungen verschoben werden müssen, zeigt die Aufragnehmerin dies frühzeitig an.

7.3. Es wird daraufhin ein Ersatztermin vereinbart.

7.4. Sollte kein Ersatztermin möglich sein, fallen keine Honorare an.

7.5. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 

7.6 Honorare welche per Vorkasse beglichen wurden, werden entsprechend der ausgefallenen Stundengutgeschrieben.

8. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussabstimmungen

8.1. Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

8.2. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

8.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

8.4. Salvatorische Klausel: Ist eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen/Punkte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung/Punkt am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.